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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)

Nr. 16 „Dorfstraße 1“ der Ortsgemeinde Friesenhagen im Regelverfahren

Der Rat der Ortsgemeinde Friesenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 14.09.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den im Regelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 16 – Dorfstraße 1“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Im Anschluss wurde die Genehmigung des Bebauungsplans durch die Kreisverwaltung Altenkirchen gem. § 8 Abs. 3 S. 2 BauGB eingeholt. Diese war notwendig, da sich die Änderung des Flächennutzungsplanes noch im Verfahren befindet. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wurde am 26.05.2023 erteilt.

Planbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Ortsgemeinde Friesenhagen, Ortsteil Steeg, südlich der Dorfstraße zwischen dem Wisserbach im Westen und der Landesstraße L 278 im Osten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den bebauten Teil des Grundstücks „Dorfstraße 1“, einen Abschnitt der Landesstraße L 280 und eine bislang unbebaute Teilfläche des Grundstücks südlich des vorhandenen Bereichs, welche die vorgesehene Erweiterungsfläche darstellt. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke Nr. 21/20 und 21/15 in der Flur 39, Gemarkung Friesenhagen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans weist eine Größe von 15.460 m² auf.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan von April 2022 maßgebend.

Übersichtsplan Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan „Dorfstraße 1“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Dorfstraße 1“ in der Fassung von April 2022

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Dorfstraße 1“ und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfstraße 1“ treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans werden nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Zimmer 429, dem Fachbereich 5 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1 während der Dienstzeiten bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie seine Bestandteile (Begründung, Ziele, textliche Festsetzungen, zusammenfassende Erklärung) einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Weiterhin kann der Bebauungsplan mit dessen Planunterlagen zukünftig im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) aufgerufen werden.

Homepage Verbandsgemeinde Kirchen:

https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-friesenhagen

Reiter: „Bebauungspläne in der Ortsgemeinde Friesenhagen“

Geoportal RLP:

https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938

Hinweise auf die Verfahrens- und Formvorschriften:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO RLP) zustande gekommen sind, gemäß § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten, wenn sie nicht innerhalb dieses Jahres schriftlich, unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Brachbach geltend gemacht worden ist.

Adresse der Ortsgemeinde Friesenhagen:

Ortsgemeinde Friesenhagen

Rathausweg 2

51598 Friesenhagen

Friesenhagen, den 01.06.2023
Gez. Norbert Klaes
Bürgermeister der Ortsgemeinde Friesenhagen