Die Ortsgemeinde (OG) Brachbach beabsichtigt die Grundstücke auf dem Areal Zechenwaldplatz mindestens zum Verkehrswert zu veräußern. Die bebauten Flächen liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Brachbach“ der OG Brachbach und umfassen die Grundstücke Flur 1 Nr. 10/17, teilweise 10/18, 10/24 und teilweise 10/28 mit einer Gesamtfläche von ca. 2.950 m². Die Grundstücke werden mit der Auflage veräußert, innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb den Rückbau des Bestands (je nach Konzept teilweise oder vollständig) abzuschließen und auf Grundlage eines mit der Ortsgemeinde abzustimmenden Konzepts zu bebauen. Aufgrund der besonderen Lage der Grundstücke im direkten „Ortskern Brachbach“ bekommt die städtebauliche Gestaltung des Projektes eine besondere Wertung.
Die OG Brachbach weist darauf hin, dass das Areal Zechenwaldplatz Altlasten aufweist. Diese müssen im Zuge der Baumaßnahmen im erforderlichen Umfang entsorgt werden. Die OG Brachbach beteiligt sich an den Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von EUR 300.000,-- unter der Bedingung, dass sämtliche auf dem Areal aufstehende Gebäude abgebrochen werden.
Ebenfalls weist die OG Brachbach darauf hin, dass im Bereich des Zechenwaldplatzes nach der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz bei Starkregenereignissen Überflutungen (Sturzflutgefahr) nicht ausgeschlossen werden können. Eine angepasste Bauweise ist dringend notwendig. Weitere Informationen und die öffentliche Sturzflutgefahrenkarte finden Sie hier:
https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten
Verbindliche Bewerbung und Kaufangebot der Interessenten (bis 30 Kalendertage nach Veröffentlichung im Aktuell) schriftlich per Mail/per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Stabsstelle Lebendige Zentren, Herrn Markus Höpoltseder, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen unter Betr.: Erwerb der Liegenschaften Areal Zechenwaldplatz Brachbach. In der Bewerbung ist ein verbindliches Kaufangebot zu nennen (mind. Verkehrswert) und eine schriftliche Erklärung des Interessenten, dass er auf Grundlage des eingereichten Konzepts einen Kaufvertrag mit vorgenannter Abriss-/Bauverpflichtung mit der OG Brachbach abschließen wird, einzureichen. Dieser Kaufvertrag wird unter der Bedingung der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch geschlossen. Weiterhin muss eine skizzenhafte Darstellung des städtebaulichen Konzeptes vorgelegt werden. Das Konzept wird als Anlage dem Kaufvertrag beigefügt. Der verbindlichen Bewerbung sind realisierte Referenzprojekte aus den vergangenen fünf Jahren beizufügen. Der Ortsgemeinderat Brachbach wird über die Vergabe an eines der eingereichten Konzepte entscheiden. Kosten für die Teilnahme an diesem Bewerbungsverfahren werden den Interessenten nicht erstattet.
Ansprechpartner, VGV Kirchen (Sieg),Herr Markus Höpoltseder, Tel.: 02741 / 688 415, Mail: m.hoepoltseder@kirchen-sieg.de
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg),www.kirchen-sieg.de