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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2026 vom 24.03.2026

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat aufgrund von § 95 i.V.m. § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1.

Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

Euro

Euro

Euro

Euro

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

20.765.200,00

35.873,00

0,00

20.801.073,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

21.618.908,00

296.070,00

0,00

21.914.978,00

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf

-853.708,00

-260.197,00

0,00

-1.113.905,00  

2. Im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

20.217.757,00

35.873,00

0,00

20.253.630,00

die ordentlichen Auszahlungen auf

20.177.877,00

297.570,00

0,00

20.475.447,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

39.880,00

0,00

261.697,00

-221.817,00

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

Euro

Euro

Euro

Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.896.500,00

0

0

5.896.500,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.149.576,00

1.823.500,00

0

10.973.076,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Investitionstätigkeit auf

-3.253.076,00

0

1.823.500,00

-5.076.576,00

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.465.196,00 

1.797.702,00

0

5.550.393,00

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

252.000,00

0

0

252.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.213.196,00

2.085.197,00

0

5.298.393,00

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

29.579.453,00

2.121.070,00

0

31.700.523,00

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

29.579.453,00

2.121.070,00

0

31.700.523,00

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0

0

0

0

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite von

0 EUR

auf

0 EUR 

verzinste Kredite von

3.253.076,00 EUR

auf

5.076.576,00 EUR 

zusammen auf

3.253.076,00 EUR

auf

5.076.576,00 EUR

Die §§ 3 bis 7 bleiben unverändert.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

19.309.072,00 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres

18.889.796,00 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres

17.775.891,00 EUR

Die §§ 9 bis 15 bleiben unverändert.

Kirchen (Sieg), den 24.03.2026
gez. Andreas Hundhausen
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben den Wortlaut:

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2026 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 5.076.576,00 € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.06.2026 bis 17.06.2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Foyer zum Ratssaal öffentlich aus.

Kirchen, den 26.05.2026
gez. Andreas Hundhausen
Bürgermeister