| Sitzungstermin: | Mittwoch, 21.06.2023, 18:30 Uhr |
| Raum, Ort: | Peter-Hussing-Halle Brachbach, Konrad-Adenauer-Straße 3, 57555 Brachbach |
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Teilnahme der Ortsgemeinde Brachbach am Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz |
| 5. | Zukünftiger Beitritt zu einer Energieerzeugungsgemeinschaft im Kreis Altenkirchen - hier: Übertragung der Aufgabe "Energie" an die Verbandsgemeinde Kirchen |
| 6. | Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP); Teilnahme am Entschuldungsprogramm und wesentliche Regelungsinhalte des Gesetzes |
| 7. | Information über Zuschlagserteilung für die Fachingenieurleistung "technische Gebäudeausrüstung" zwecks Neubau der Kindertagesstätte Brachbach |
| 8. | Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Ortsgemeinde Brachbach |
| 9. | Sinkkastenreinigung in den Gemeindestraßen für den Zeitraum Herbst 2023 bis Frühjahr 2025; Auftragsvergabe |
| 10. | Beschaffung eines Rasenmäher-Traktors für den Gemeindeservice |
| 11. | Straßenbauarbeiten im Zuge der Kanalerneuerung in der "Nordstraße" und im "Feldweg"; Auftragsvergabe |
| 12. | Kanalerneuerung in den Verkehrsanlagen "Nordstraße" und "Feldweg", beitragsrechtliche Beschlüsse nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG), hier: Festlegung des Bauprogramms |
| 13. | Städtebauförderung Lebendige Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden; Private Modernisierung und Instandsetzung OG Brachbach- Förderung der Maßnahme aus Städtebauförderungsmitteln |
| 14. | Bauantragsangelegenheiten |
| 15. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.