Die Gemeindestraße „Auf der Harth“, welche in der Straßenparzellen Gemarkung Fischbach, Flur 7, Parzelle 2268 liegt, wird, aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Niederfischbach vom 19.05.2025, gemäß § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Ziffer 3 Buchstrabe a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen werden nicht festgesetzt.
Die Verkehrsfläche ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, rot markiert und nachfolgend dargestellt:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen -Kreisrechtsausschuss-, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), 05.06.2025