Wirkungsdatum: 31.10.2023
Die in der Gemarkung Niederfischbach, Landkreis Altenkirchen, verlaufende K 93 hat in den nachfolgend bezeichneten Abschnitten, die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird gem. § 38 Abs. 1 LStrG in Verbindung mit § 3 Abs. 3a LStrG mit Wirkung vom 31.10.2023 zu einer Gemeindestraße abgestuft.
Die vorgesehene Abstufung (Teilstrecke) der K 93 verläuft
| 1. von Netzkn. | 5113 289 von Station | 0,000 km |
| nach Netzkn. | 5113 274 bis Station | 0,284 km |
| 2. von Netzkn. | 5113 273 von Station | 0,000 km |
| nach Netzkn. | 5113 272 bis Station | 1,824 km |
Die Abstufungsunterlagen können nach der Bekanntgabe im Mitteilungsblatt „Aktuell“ einen Monat lang, während der üblichen Öffnungszeiten im Eingangsbereich des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1 in 57548 Kirchen, eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.