Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Kirchen wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Der Stadtrat Kirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 durch Beschluss gemäß § 114 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresabschlüsse festgestellt und die erforderliche Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlussunterlagen gemäß § 108 Abs. 2 GemO (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang, Teilrechnungen) sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 108 Abs. 3 GemO liegen in der Zeit vom 23.06.2025 bis zum 02.07.2025 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.