Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden und die Stadt Kirchen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) als jeweilige Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.
Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) sind ab dem 30.06.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30 kg) standhalten.
Weitere Informationen zum Thema Grabmalprüfung unter:
www.grabsteininspektor.de
Friedhofsverwaltung Kirchen (Sieg)