Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlhof“ mit der entsprechenden Übersichtskarte
Die Stadt Kirchen beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 62 "Waldkindergarten Am Brühlhof" aufzustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie § 4 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die voraussichtlichen Auswirkungen sowie über alternative Planungsmöglichkeiten informiert und bietet die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen.
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan der im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verläuft in einem Parallelverfahren i.S.d. § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“.
Planbereich:
Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan und umfasst ein bislang unbebautes, als Wald ausgewiesene Fläche am Brühlkopf. Es handelt sich um Teile der Flurstücke Nr. 7/4 und Nr. 10/39, Flur 1, Gemarkung Wehbach, sowie um den südlichen Teil des Flurstücks Nr. 85/3 und Teile des Flurstücks 84/2, jeweils Flur 4, Gemarkung Freusburg im Ortsteil Wehbach nahe des Ortsteils Freusburg. Es liegt unmittelbar anliegend angrenzend ein Wegenetz eines öffentlichen Waldwirtschaftsbereich und es kann über einen bestehenden Forstweg („Auf der Hub“) erschlossen werden.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:
Der Bereich A1 wird als Ausgleichsmaßnahme auf der Gemarkung Wehbach, Flur 1, Flurstück 7/4 tlw. realisiert. Auf der Gemarkung Freusburg, Flur 4, Flurstück 70/4 tlw. werden Ersatzmaßnahmen (Bereich E1) in die Umsetzung gebracht.
Ziel des Bebauungsplans:
Der Stadtrat der Stadt Kirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ im Ortsteil Wehbach/Freusburg gefasst. Die Planung erfolgt auf Initiative eines Projektträgers, der die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets eines Waldkindergartens anstoßen möchte. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ liegt im öffentlichen Interesse und erfolgt unter der Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit.
Anlass für die Planaufstellung ist die Errichtung eines Waldkindergartens, um den allgemein hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sicherzustellen. Außerdem soll mit der vorliegenden Planung das Betreuungsangebot für Kinder insgesamt erweitert und auf die aktuellen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Darüber hinaus soll ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen gewährleistet werden.
Die geplante Einrichtung soll sowohl bauliche Anlagen als auch Freiflächen für pädagogische Zwecke umfassen. Die Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsweg „Auf der Hub“.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.770 qm und befindet sich innerhalb des Außenbereichs im Sinne des § 35 BauGB. Mit dem Bebauungsplan soll eine Planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Waldfläche zu einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Waldkindergarten geschaffen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar:
1) Behördliche Eingaben:
| • | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz mit Hinweisen auf die mögliche Betroffenheit des Plangebiets durch eine teilweise Überdeckung von dem bereits erloschenen Bergwerksfeld "Sicherheit"; kein dokumentierter Altbergbau, jedoch mögliche Ablagerungen von metallhaltigen Aufbereitungsrückständen von ehemals abgebautem Erz |
| • | Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität aus Diez mit Aussagen zu der verkehrlichen Erschließung über einen Waldwirtschaftsweg und Aussagen bezüglich des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes |
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen mit allgemeinen Ausführungen zur landesplanerischen, ortsplanerischen, wasserrechtlichen, brandschutztechnischen, abfallrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Sichtweise auf das Bebauungsplanverfahren (keine grundsätzlichen Bedenken), Ausführungen zur Löschwasserversorgung, sowie Hinweisen der Wasserbehörde bzgl. der Beseitigung von Oberflächenwasser und der Beachtung des Starkregenvorsorgekonzeptes (keine wesentliche Gefährdung bei Starkregenereignissen). |
2) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
| • | Es liegen bislang keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor. |
3) Gutachten:
| • | Entwurf; Begründung zum Bebauungsplan, Büro: Planeo Ingenieure GmbH aus Hachenburg, mit grundlegender Beschreibung der Ausgangssituation inklusive den umweltbezogenen Themen Schmutzwasser und Oberflächenwasser, Brandschutz, Natur, Landschaft und Umwelt im Plangebiet und in dessen Umfeld und Landschaftsplanung. |
| • | Umweltbericht, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg mit Ausführungen zur Beschreibung und Bewertung des Bestandes und voraussichtliche Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich etc. |
| • | Fachbeitrag Naturschutz, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg und BNL.baubkus aus Arnshöfen, mit Aussagen zum Landschaftsbild, der Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, den landespflegerischen Anforderungen, der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens, der Eingriffsbilanzierung und der Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
| • | Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg und BNL.baubkus aus Arnshöfen, mit Aussagen zu den gegebenen ökologisch relevanten Strukturen, den vorkommenden Tieren und Pflanzen, bestehenden Lebensräumen, einer Entwicklungsprognose, der Beschreibung des geplanten Vorhabens und dessen Auswirkungen. |
| • | Natura 2000-Verträglichkeitsrprüfung, Büro: BNL.baubkus aus Arnshöfen mit einer Einschätzung, ob das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebieten führen kann. |
| • | Fachbeitrag Artenschutz, Büro: BNL.baubkus aus Arnshöfen mit einer Ausführung zu Biotoptypen, Ermittlung der Eingriffswirkung, Ausgleichs- und Kompensationskonzept und Vermeidungsmaßnahmen |
| • | Umwelttechnische Stellungnahme, Büro HäbelGeo aus Bad Marienberg mit Ausführungen zu den Ergebnissen genommener Bodenproben des Plangebietes |
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlhof“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I- Artschutzprüfung, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz und der Fachbeitrags Naturschutz, sowie der Umweltbericht und der umwelttechnischen Stellungnahme) in der Zeit von Montag, den 22.06.2026 bis Mittwoch, den 22.07.2026 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/stadt-kirchen abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) abrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich: https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz