Skizze Übersichtsplan Entwurf 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat mit seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ gefasst und die Verwaltung beauftragt die damit verbundenen Verfahrensschritte einzuleiten. Demzufolge wird nun gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie § 4 Abs. 2 BauGB die formelle Beteiligung durchgeführt.
Die 8. Flächennutzungsplanänderung „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ der Stadt Kirchen.
Planbereich:
Der Planbereich liegt in der verbandsgemeindeangehörigen Stadt Kirchen, im Ortsteil Wehbach nahe des Ortsteils Freusburg. Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst ein bislang unbebautes, als Wald ausgewiesene Fläche am Brühlkopf.
Es liegt unmittelbar anliegend angrenzend ein Wegenetz eines öffentlichen Waldwirtschaftsbereich und es kann über einen bestehenden Forstweg („Auf der Hub“) erschlossen werden.
Maßgebend ist der konkrete Geltungsbereich des Flächennutzungsplans:
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ im Ortsteil Wehbach/Freusburg gefasst. Die Planung erfolgt Initiative eine Projektträgers, der die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets eines Waldkindergartens anstoßen möchte. Die Aufstellung der 8. Flächennutzungsplanänderung „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ liegt im öffentlichen Interesse und erfolgt unter der Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit.
Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Waldkindergartens geschaffen werden. Ziel ist es eine pädagogisches Betreuungsangebot im Bereich der frühkindlichen Bildung im Einklang mit der naturnahen Umgebung zu ermöglichen und dem allgemein hohen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Stadt Rechnung zu tragen.
Der vorgesehene Standort befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist in rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen als Fläche Waldfläche ausgewiesen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ dargestellt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung stellt den ersten planungsrechtlichen Schritt zur Umsetzung des geplanten Waldkindergartens dar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar:
| 1) Behördliche Eingaben: | |
| • | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz mit Hinweisen auf die mögliche Betroffenheit des Plangebiets durch eine teilweise Überdeckung von dem bereits erloschenen Bergwerksfeld "Sicherheit"; kein dokumentierter Altbergbau, jedoch mögliche Ablagerungen von metallhaltigen Aufbereitungsrückständen von ehemals abgebautem Erz |
| • | Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität aus Diez mit Aussagen zu der verkehrlichen Erschließung über einen Waldwirtschaftsweg und Aussagen bezüglich des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes |
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen mit allgemeinen Ausführungen zur landesplanerischen, ortsplanerischen, wasserrechtlichen, brandschutztechnischen, abfallrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Sichtweise auf das Bebauungsplanverfahren (keine grundsätzlichen Bedenken), Ausführungen zur Löschwasserversorgung, sowie Hinweisen der Wasserbehörde bzgl. der Beseitigung von Oberflächenwasser und der Beachtung des Starkregenvorsorgekonzeptes (keine wesentliche Gefährdung bei Starkregenereignissen). |
| 2) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: | |
| • | Es liegen bislang keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor. |
| 3) Gutachten: | |
| • | Entwurf; Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Büro: Planeo Ingenieure GmbH aus Hachenburg, mit grundlegender Beschreibung der Ausgangssituation inklusive den umweltbezogenen Themen Schmutzwasser und Oberflächenwasser, Brandschutz, Natur, Landschaft und Umwelt im Plangebiet und in dessen Umfeld und Landschaftsplanung. |
| • | Umweltbericht, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg mit Ausführungen zur Beschreibung und Bewertung des Bestandes und voraussichtliche Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich etc. |
| • | Fachbeitrag Naturschutz, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg und BNL.baubkus aus Arnshöfen, mit Aussagen zum Landschaftsbild, der Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, den landespflegerischen Anforderungen, der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens, der Eingriffsbilanzierung und der Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
| • | Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro: Schmidt Freiraumplanung aus Hachenburg und BNL.baubkus aus Arnshöfen, mit Aussagen zu den gegebenen ökologisch relevanten Strukturen, den vorkommenden Tieren und Pflanzen, bestehenden Lebensräumen, einer Entwicklungsprognose, der Beschreibung des geplanten Vorhabens und dessen Auswirkungen. |
| • | Natura 2000-Verträglichkeitsrprüfung, Büro: BNL.baubkus aus Arnshöfen mit einer Einschätzung, ob das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebieten führen kann. |
| • | Fachbeitrag Artenschutz, Büro: BNL.baubkus aus Arnshöfen mit einer Ausführung zu Biotoptypen, Ermittlung der Eingriffswirkung, Ausgleichs- und Kompensationskonzept und Vermeidungsmaßnahmen |
| • | Umwelttechnische Stellungnahme, Büro HäbelGeo aus Bad Marienberg mit Ausführungen zu den Ergebnissen genommener Bodenproben des Plangebietes |
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten in der Stadt Kirchen“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I-Artschutzprüfung, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz und der Fachbeitrags Naturschutz, sowie der Umweltbericht und der umwelttechnischen Stellungnahme) in der Zeit von
Montag, den 22.06.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 22.07.2026
während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen,
Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/verbandsgemeinde
abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) abrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich: https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz