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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 33. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Friesenhagen

Sitzungstermin:

Mittwoch, 05.07.2023, 19:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Steeg, Dorfstraße, 51598 Friesenhagen

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

4.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Übertragung von Haushaltsmittel aus dem Vorjahr nach § 17 GemHVO

5.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 "Bahnhof Wildenburg" der Ortsgemeinde Friesenhagen, Hier: Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

6.

Wirtschaftswegebau Heiligenborn; Beschluss zur Ausschreibung und Vorratsbeschluss zur Auftragsvergabe

7.

Wirtschaftswegebau Eueln; Beschluss zur Ausschreibung und Vorratsbeschluss zur Auftragsvergabe

8.

Fertigerschließung "Im Bornefeld"; Vorstellung der Planung, Beschlussfassung zur Ausschreibung und Vorratsbeschluss über die Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten

9.

Dachsanierungen der Grundschule und Turnhalle Friesenhagen einschl. PV-Anlagen, Hier: Entscheidung über Varianten im Zusammenhang mit Förderanträgen

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

21. Juni 2023
Norbert Klaes, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.