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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 22. Sitzung des Bau- Liegenschafts- und Umweltausschusses der Stadt Kirchen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 06.07.2023, 19:00 Uhr

Raum, Ort:

Rathaus Kirchen, Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Mögliche Bauleitplanung für bebaute Gebiete im Außenbereich

4.

Herstellung der Außenanlagen am DRK-Gebäude im Ortsbezirk Katzenbach; Grundsatzentscheidung über die Förderantragstellung (I-Stock)

5.

Bauantragsangelegenheiten

5.1. Gemeindliches Einvernehmen für eine Abweichung vom Bebauungsplan Auf der Sohle für die Errichtung einer Garage

5.2. Gemeindliches Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines als Aufenthaltsraum genutzten Nebengebäudes in ein Tattoostudio

6.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

6.1. Umbau und Erweiterung der Kita Nikolaus Stadt Kirchen, Hier: Auftragsvergabe der Einrichtung

6.2. Vorratsbeschluss zur Vergabe der Planungsleistungen über die technische Gebäudeausrüstung im Zuge der Sanierung der Druidenhalle der Stadt Kirchen (Sieg), Hier: Information über erfolgte Zuschlagserteilung

7.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Informationen des Stadtbürgermeisters / der Verwaltung

2.

Grundstücksangelegenheiten; Verkauf einer Teilfläche aus dem stadteigenen Grundstück Koblenz-Olper-Straße 93 in Wehbach (Gemarkung Wehbach, Flur 5, Flurstück 228/16)

3.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 23. Juni 2023
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.