Ladung zur Offenlage und Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Flurbereinigungsverfahren Niederndorf II wurden zwischenzeitlich alle Grundstücke bewertet. Die Wertermittlung ist nach den Vorschriften der §§ 27 ff. FlurbG durchgeführt worden. Zweck der Bodenbewertung ist vor allem die Gewinnung einwandfreier Daten, um die wertgleiche Abfindung in der Flurbereinigung gem. § 44 FlurbG zu sichern.
Wesentliche Bestandteile der Grundstücke, die den Wert dauernd beeinflussen (z. B. der Holzbestände, Gebäude u. a.), sind in dieser Wertermittlung nicht enthalten; sie sind in ihrem Wert besonders zu ermitteln.
Die Ladung ist auch auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg über folgenden Kurzlink einsehbar: http://www.bra.nrw.de/-2310
Wie Sie dieser Ladung entnehmen können, werden die Ergebnisse der Wertermittlung den Beteiligten zur Einsichtnahme in einem Offenlegungstermin ausgelegt und anschließend in einem Anhörungstermin erläutert.
Ablauf und Inhalt dieser beiden Termine gestalten sich wie folgt:
1. Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden zur Einsichtnahme für die beteiligten Personen in einem Offenlegungstermin ausgelegt. Während der Auslegung stehen Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Auskünfte zu erteilen.
2. Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung
In einem Anhörungstermin, in dem die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert werden, können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden oder schriftlich unmittelbar nach diesem Termin. Sofern Sie keine Einwendungen vorzubringen haben, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich.
Die Termine erfolgen zeitgleich:
Montag, 29.07. bis Donnerstag, 01.08.2024 jeweils 9:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, Backes Niederndorf (obere Etage), Im Hähnchen, 57258 Freudenberg und Montag, 05.08. bis Freitag, 09.08.2024 jeweils 9:00 - 13:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung, Bezirksregierung Arnsberg, Zimmer 107, Hermelsbacher Weg 15, 57072 Siegen
Die Beteiligten können sich in v. g. Terminen vertreten lassen. Dies gilt auch für Eheleute und Miteigentümer, wenn der im Grundbuch eingetragene Ehepartner bzw. Miteigentümer nicht zum Termin erscheint. Hierzu ist eine schriftliche und von einer siegelführenden Stelle beglaubigte Vollmacht, bis spätestens drei Wochen nach dem Termin, beizubringen.
Vollmachtsvordrucke können auf Anforderung durch die Flurbereinigungsbehörde zugesandt werden und sind über obigen Kurzlink abrufbar.
Zum weiteren Verlauf des Wertermittlungsverfahrens:
Die vorgebrachten Einwendungen werden geprüft. Sollten Einwendungen begründet sein, so werden die entsprechenden Nachweise berichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung werden den hiervon betroffenen Beteiligten bekanntgegeben.
Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt die Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 FlurbG durch Verwaltungsakt fest. Die Feststellung wird öffentlich in der ortsüblichen Weise bekanntgemacht. Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruches bei der Flurbereinigungsbehörde. Näheres hierzu kann man zu gegebener Zeit der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357