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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Ausfuhr des Fäkalschlamms im Jahr 2025

Die Ausfuhr des Fäkalschlamms aus vollbiologischen Kleinkläranlagen / Hausklärgruben hat entsprechend dem Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeinde zu erfolgen.

Seitens der Verbandsgemeindewerke Kirchen, wurde mit der Ausfuhr des Fäkalschlamms das Unternehmen:

Wirths Entsorgungs-GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 18, 51545 Waldbröl, Telefon: 02291 9232-0, Telefax: 02291 9232-32

beauftragt.

Die planmäßige Ausfuhr des Fäkalschlamms erfolgt ab September bis Ende des Jahres. Die jeweiligen Grundstückseigentümer werden durch die Firma Wirths gesondert informiert.

Sollte vor der planmäßigen Ausfuhr eine Leerung dringend erforderlich sein, setzen Sie sich bitte direkt mit der Firma Wirths in Verbindung.

Kirchen (Sieg), 25.06.2025
Verbandsgemeindewerke Kirchen
Die Werkleitung