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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kirchen (Sieg) für das Jahr 2025 vom 27.05.2025

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - § 4

unverändert

§ 5 Steuersätze

- Grundsteuer A

von bisher

565 v. H. auf

565 v. H.

- Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i.S.d. §246 BewG

von bisher

789 v. H. auf

690 v. H.

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke)

von bisher

789 v. H. auf

690 v. H.

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke)

von bisher

789 v. H. auf

1.380 v. H.

- Gewerbesteuer

von bisher

485 v. H. auf

485 v. H.

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird unverändert festgesetzt auf:

für den ersten Hund:  —  72 Euro

für den zweiten Hund:  —  132 Euro

für jeden weiteren Hund:  —  222 Euro

für jeden gefährlichen Hund:  —  480 Euro

§ 6 - § 10

unverändert

Kirchen, den 27.05.2025
Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.06.25 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.07.25 bis 16.07.25 (Wochentag, Datum) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.

Kirchen, den 27.06.25
Gez. Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister