Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 8.1 „1. Änderung Kreiskrankenhaus und Umgebung“
der Stadt Kirchen (Sieg)
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 4a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Stadt Kirchen hat am 06.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „1. Änderung Kreiskrankenhaus und Umgebung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Die Planänderung betrifft den nördlichen Teilbereich des vorhandenen Bebauungsplans.
Die Bebauungsplanänderung wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren im Sinne von einer Umweltprüfung nach § 2 Ab. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Sinne der § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 03.05.2021 bis zum 08.06.2021 statt.
Da der Bebauungsplanentwurf im Anschluss an das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB geändert bzw. ergänzt wurde, ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Planbereich
Das Plangebiet liegt innerhalb der Stadt Kirchen. Westlich des Plangebietes verläuft die „Sieg“ als ein Gewässer erster Ordnung. Im Osten umfasst des Plangebiet die Bahnhofstraße als bereits hergestellte und an das überörtliche Verkehrsnetz angebundene Straße, an die ein Radweg und eine Bahntrasse angrenzen. Im Norden grenzt der Vorhabenbereich an eine Gehölzfläche mit Bäumen und an den Radweg „2Länder-Tour“ an, der auf einem ehemaligen Bahndamm liegt. Südlich schließt sich das Areal des DRK-Klinikums an.
Momentan befinden sich innerhalb des ca. 1,3 ha großen Plangebiet eine große Parkplatzfläche, die dem DRK-Klinikum dient und drei Gebäude. Bei einem der Gebäude handelt es sich um eine leerstehende Heizzentrale, die zurückgebaut werden soll. Im Westen und Süden ist das Plangebiet durch eine parkartige Grünanlage mit Rasenflächen, Einzelbäumen und dem bewachsenen Uferrandstreifen der Sieg geprägt.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der Gemarkung Kirchen und umfasst in der dieser zugehörigen Flur 6 die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke: 235/6, 235/7, 237/8, 238/19, 238/20, 238/21, 238/22, 238/26, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, teilweise 241/28 und teilweise 844/240.
In der nachfolgenden Übersicht ist die genaue Lage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kreiskrankenhaus und Umgebung“ durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.
Entwurf Bebauungsplan „Nr. 1. Änderung Kreiskrankenhaus und Umgebung“ in der Fassung von Juni 2022.
Umriss Bebauungsplan 1. Änderung Kreiskrankenhaus und Umgebung
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Kirchen beabsichtigt mit der Planaufstellung die städtebauliche Nachverdichtung und Umnutzung der Grundstücke nördlich des DRK-Klinikums vorzubereiten.
Die angestrebte Bebauungsplanänderung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Schaffung von innerörtlich spezifischen urbanen Nutzungen im Hauptversorgungszentrum der Stadt Kirchen. Die Änderung soll insbesondere das Angebot an wichtiger Infrastruktur und der zentralen Versorgung mit Wohnraum, einer Schule für Pflegeberufe, dem Bedarf des Klinikums, des Einzelhandels und der medizinischen Versorgung der Bevölkerung insgesamt dienen.
Erneute formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung Kreiskrankenhaus und Umgebung“ mit Begründung zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Vom 29.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022
während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer des Ratssaals der nachfolgend genannten Anschrift ausgelegt und kann dort von der Öffentlichkeit eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bedingungen zur Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus während der COVID19-Pandemie:
Für die Besucher des Rathauses gilt ab dem 16.05.2022 lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske zur Bedeckung von Mund und Nase. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Bestimmungen.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme der ausliegenden Unterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/stadt-kirchen
unter dem Reiter „Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“
abrufbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) aufrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich:
https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).