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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Auf dem Alten Hahn“ der Ortsgemeinde Niederfischbach im Sinne des § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Niederfischbach hat am 26.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.11.2018 zum Bebauungsplan „Auf dem Alten Hahn“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.

Planbereich:

Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligung der SGD-Nord als zuständige Fachbehörde für Hochwasser- und Sturzflutgefährdung hat ergeben, dass die Planung bereits gegenüber der Bestandsbebauung großes Schadenspotential birgt. Durch den Bebauungsplan müsste daher sichergestellt werden, dass die Bestandsbebauung nicht zunehmenden Gefahren ausgesetzt wird.

Auch die Neubebauung wäre voraussichtlich solchen Gefahren ausgesetzt und müsste hochwasserangepasst hergestellt werden. Wie hoch die Gefahren durch Sturzflutereignisse mittel- bis langfristig sein werden, lässt sich aufgrund der nur schwer zu kalkulierenden Folgen des Klimawandels nicht verbindlich vorhersagen. Tendenziell werden sie jedoch zunehmen, weshalb eine Erschließung und Bebauung des Planbereichs „Auf dem Alten Hahn“ mittel- bis langfristig betrachtet mit höheren Überflutungsrisiken für die vorhandene und mit voraussichtlich hohen Überflutungsgefahren für die hinzukommende Bebauung verbunden wäre. Diese Risiken beziehen sich auf Sach- sowie auf Personenschäden.

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere auch die Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden zu berücksichtigen und gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen.

Die laufende Planung kann diese gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Bestandsbebauung und bezüglich der neu hinzukommenden Bebauung voraussichtlich nicht erfüllen, da sie die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung nicht verbessern, sondern aufgrund zunehmender Risiken eher verschlechtern würde. Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB sollen die Bauleitpläne insbesondere auch in der Stadtentwicklung den Klimaschutz und die Klimaanpassung fördern, dies kann die angestrengte Planung jedoch nicht leisten.

Aus den genannten Gründen erweist sich das Plangebiet für eine übliche Wohnbebauung als kaum geeignet und die Ortsgemeinde Niederfischbach verfolgt daher nicht mehr das Ziel den Bebauungsplan aufzustellen.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.06.2023 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Niederfischbach, den 05.07.2023
Dominik Schuh
Bürgermeister der Ortsgemeinde Niederfischbach