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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderprogramm „Schnelles Internet“ zur Breitbandversorgung von “Außenbereichen“ in Friesenhagen

Seit dem 01.07.2025 gibt es für Teile von Friesenhagen die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 400,- € für die Anschaffung von Technik (Hardware) zur schnellen Breitbandversorgung zu erhalten.

Hintergrund ist, dass auch Bewohner außerhalb der innerörtlichen Bereiche von Friesenhagen, die von Telekommunikationsanbieter mit einem Glasfaserausbau vorgesehen sind, auf diesem Weg unterstützt werden sollen, einen Internetzugang (nicht leitungsgebunden) mit hoher Datenübertragungsrate zu erhalten. Dafür hat die Ortsgemeinde eine Gesamtsumme von 20.000,- € bereitgestellt.

Die Förderung gilt für Haushalte (auch Mieter) oder Gewerbe in ausgewählten Gebieten.

Diese Gebiete und auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen eingesehen werden.

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen für die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Ortgemeinde Friesenhagen.

Der Antragsteller wird durch das Online-Formular geführt und alle wichtigen Unterlagen sind dort zu hinterlegen (Schlussrechnung(en)/Quittung(en) oder Kontoauszug, Kopie des Personalausweises des Antragstellers und die Adresse der Wohnung/Immobilie wo die Technik eingesetzt wird.

Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die Auszahlung der Fördersumme, da es sich um eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Friesenhagen handelt. Die Beantragung erfolgt online:

www.kirchen-sieg.de/foerderrichtlinie-breitband-friesenhagen (Oder www.kirchen-sieg.de dort ist auf der Startseite der Link hinterlegt.)