Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) der Ortsgemeinde Harbach vom 30.05.2022 (Mitteilungsblatt „Aktuell“ Nr. 26/2022 v. 01.07.2022) wird in der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wie folgt berichtigt:
In Buchst. D. (Benutzung der Friedhofshalle) Nr. 2. (Benutzung einer Leichenhalle zum Zwecke der Aufbahrung von Urnen je Tag) muss es statt „120 €“ richtig „80,00 €“ heißen.