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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 19. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Harbach

Sitzungstermin:

Dienstag, 01.08.2023, 19:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2023 (öffentlicher Teil)

3.

Informationen des Ortsbürgermeisters

4.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

5.

Widmung sämtlicher in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Harbach stehender Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 a) LStrG Rheinland-Pfalz

6.

Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Ortsgemeinde Harbach (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen)

7.

Satzung der Ortsgemeinde Harbach zur Verschonung von Verkehrsanlagen gemäß § 14 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Harbach

8.

Sanierung Bürgerhaus nebst Umfeld; Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsstock

9.

Bebauungsplanverfahren "In der Betz, 1. Änderung" der Ortsgemeinde Harbach

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2023 (nichtöffentlicher Teil)

3.

Informationen des Ortsbürgermeisters

4.

Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

17. Juli 2023
Andreas Buttgereit, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.