Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten in der Ortsgemeinde Niederfischbach“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
Der Beschluss zur Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten in der Ortsgemeinde Niederfischbach“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.