1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Stadtrat der Stadt Kirchen zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 334, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kirchen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Stadt Kirchen, Herrn Stadtbürgermeistser Andreas Hundhausen, Lindenstraße 7 in 57548 Kirchen (Sieg) einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.