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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Jahr 2024 vom 12.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Haushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge 11.885.028

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 11.885.028

der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 0

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 592.811

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.904.100

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.164.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -1.260.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit[1] -667.589

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite 0,00 Euro

verzinste Kredite 1.260.400 Euro

zusammen 1.260.400 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.100.419 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert und bleiben festgesetzt

-

Grundsteuer A auf 480 v.H.

-

Grundsteuer B auf 540 v.H.

-

Gewerbesteuer auf 470 v.H.

Die Hundesteuer bleibt unverändert und beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund 75,00 Euro

-

für den zweiten Hund 150,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund 200,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug 17.255.751,66 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 17.347.707,66 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt 17.347.707,66 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 50.000,00 Euro überschritten sind.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.

§ 9 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird nicht zugelassen.

§ 10 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Mudersbach, den 12.12.2023
Christian Peter, Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wird genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.260.400,00 EUR. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.100.419 Euro.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 22. Januar bis einschließlich 31. Januar 2024 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Mudersbach, den 11. Januar 2024
Christian Peter, Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung