| Sitzungstermin: | Dienstag, 23.01.2024, 18:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) |
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Haushaltssatzung und -plan 2024 Stadt Kirchen |
| 5. | Zustimmung zur Kapitalerhöhung der KEAM - Kommunale Energie aus der Mitte GmbH |
| 6. | Beauftragung von Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen der Maßnahme: Kindertagesstätte St. Nikolaus |
| 7. | Namensgebung KiTa Kirchen |
| 8. | Bauantragsangelegenheiten |
| 8.1. | Gemeindliches Einvernehmen für einen Nachtragsbauantrag zur Versetzung und Änderung einer Abstellhalle für Segelflugzeuganhänger |
| 8.2. | Gemeindliches Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses |
| 9. | Vereinsförderung in der Stadt Kirchen (Sieg); hier: Antrag des MSF Kirchen e. V. im ADAC vom 06.12.2023 zur Anschaffung von zwei E-Jugendkarts für die Jugendgruppe |
| 10. | Abstufungsvereinbarung K92 zwischen der L279 bei Äpfelbach und der K88 bei Tüschebachsmühle |
| 11. | Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) |
| 12. | Verschiedenes |
Nichtöffentliche Sitzung
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Vertragsangelegenheiten |
| 4. | Miet- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Personalangelegenheit |
| 6. | Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) |
| 7. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.