Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 18 „Glückaufstraße 64“
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Brachbach hat mit seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie § 4 Abs. 2 BauGB nach Übernahme der Abwägungshinweise und Änderung des Planentwurfs beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in einem Regelverfahren durchgeführt.
Planbereich:
Der Planbereich liegt im südlichen Bereich der Glückaufstraße in Brachbach, angrenzend an die Hausnummer 64. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt rd. 0,12 ha. Im seit dem 16.12.2016 wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) ist die Parzelle 1/6 als Wohnbaufläche (W) dargestellt und der Bebauungsplan wird dahingehend aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Lediglich die Parzelle 1/5 ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Dies kann aber dahinstehen, da diese Parzelle als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist derzeit nicht überplant und derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Verfahren:
Es ist beabsichtigt das Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem ca. 680 m² großen Flurstück 1/6 eine Garage zur Unterstellung von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe zu dem angrenzenden Wohnhaus zu errichten. Aufgrund der geplanten privaten Unterstellung von Sportwagen und Oldtimern soll die Garage eine Grundfläche von ca. 240 m² aufweisen. Die Garage soll sich in den Zusammenhang der bereits angrenzend vorhandenen Bebauung und in das vorhandene Gelände einfügen.
Das Grundstück wird derzeit als Gartenanlage des Wohnhauses Glückaufstraße Nr. 64 genutzt und liegt ca. 3 m über dem Straßenniveau. Der Garagenbaukörper soll in den Hang gebaut und begrünt werden, damit sich die Gartenanlage später wieder so darstellt, wie im jetzigen Bestand.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar:
1) Behördliche Eingaben
| • | Stellungnahme der GDKE Erdgeschichtliche Denkmalpflege Standort Koblenz mit Hinweisen, dass es sich um potenziell fossilführende Gesteine handelt und dementsprechende drei aufgeführte Auflagen in die Bauausführungspläne zu übernehmen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Direktion Landesarchäologie/Erdgeschichtliche Denkmalpflege bei weiteren Planungen zu beteiligen ist, die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht nach § 16-20 DSchG RLP besteht und die Direktion daher 2 Wochen vorher über den Beginn von Erdarbeiten informiert werden muss. |
| • | Stellungnahme der GDKE Landesarchäologie Außenstelle Koblenz mit Hinweisen auf eine archäologische Verdachtsfläche im Plangebiet, jedoch liegen keine konkreten Hinweise auf archäologische Fundstellen vor. |
| • | Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau mit Hinweisen auf die mögliche Betroffenheit des Plangebiets durch eine Überdeckung von dem Bergwerksfeld "Apfelbaumer Zug" (Abbau von Roherzen). Im und um das Plangebiet herum sind mehrere Grubenaue des stillgelegten Bergwerks dokumentiert. Außerdem gibt es Hinweise auf "Uraltbergbau" in dem Bereich des Plangebiets. Es liegen jedoch keine konkreten Angaben auf Kontaminationsbereiche u.ä. im Plangebiet vor. Im Plangebiet erfolgt aktuell kein Bergbau unter Bergaufsicht. Es wird für das geplante Vorhaben die Einschaltung eines Baugrundgutachters bzw. Sachverständigen für Altbergbau empfohlen. |
| • | Stellungnahme der SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft mit Hinweisen, dass weder Wasserschutzgebiete, noch Fließgewässer im Plangebiet vorhanden sind. Es wird auf die Sturzflutgefahrenkarten des Landes und deren Werte im Plangebiet, sowie die Verpflichtung jeder Person nach § 5 Abs. 2 WHG zur Hochwasservorsorge hingewiesen. |
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen mit Hinweisen zu möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan, der Beseitigung von Oberflächenwasser (Hochwasserschutz, Starkregenereignisse und Starkregenvorsorge) und den vorgesehen Ersatzmaßnahmen, zu Belangen des Umwelt- und Naturschutzes, Ausführungen zu Bodenarbeiten, Brandschutzfragen, der Löschwasserversorgung und der Abfallwirtschaft. |
| • | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen mit Aussagen zu grundsätzlichen Bedenken aufgrund des geringen Sicherheitsabstandes des geplanten Vorhabens zum Wald. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht beim Grundstückseigentümer liegt und bei Nutzungsänderung der Waldfläche im Plangebiet eine Änderung der Bodennutzungsart beantragt werden müsste. |
2) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Bezug zu umweltbezogenen Belangen liegen nicht vor.
3) Gutachten
| • | Begründung zum Bebauungsplan mit grundlegender Beschreibung der vorzufindenden Ausgangssituation inklusive den umweltbezogenen Themen Schmutzwasser und Oberflächenwasser, dem Brandschutz, der Natur, Landschaft und Umwelt im Plangebiet und in dessen Umfeld, der Landschaftsplanung, dem Schallschutz, den privaten Grünflächen, den Flächen für forstwirtschaftliche Nutzungen, den getroffenen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft inklusive der Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen, den geplanten planinternen und planexternen Ausgleichsmaßnahmen, um Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen zu können oder Maßnahmen als Ersatz vorzunehmen. |
| • | VSG-Verträglichkeits-Vorprüfung, Büro: Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege (BRNL), Hachenburg mit Aussagen zu der Beschreibung des geplanten Vorhabens, der Beschreibung des potenziell betroffenen Schutzgebietes und einer Prognose der möglichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes. |
| • | Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro: Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege (BRNL), Hachenburg mit Aussagen zu dem geplanten Vorhaben und den damit zusammenhängenden, relevanten Wirkfaktoren, deren Ergebnisse, einem Maßnahmenkatalog und der artenschutzrechtlichen Betroffenheit unterschiedlicher Tierarten. |
| • | Umweltbericht, Büro: Schmidt Freiraumplanung, Hachenburg mit Ausführungen zur Beschreibung und Bewertung des Bestandes und voraussichtliche Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltschutzes bei nicht Durchführung der Planung, Wechselwirkungen mit benachbarten Plangebieten, Planalternativen und Standortwahl, Überwachung von Umweltauswirkungen. |
| • | Fachbeitrag Naturschutz, Büro: Schmidt Freiraumplanung, Hachenburg und BRNL, Hachenburg mit einer Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet und der Umgebung, sowie Ausführungen zu den Planungsgrundlagen, der Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, den landespflegerischen Anforderungen an den Bebauungsplan, der Beschreibung des geplanten Vorhabens und der Wirkfaktoren, der Eingriffsbilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Landeskompensationsverordnung, der Beschreibung landespflegerischer Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und der Zuordnungsfestsetzung. |
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Zuge der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Glückaufstraße 64“ mit Begründung in der Zeit von von Montag, den 19.01.2026 bis Freitag, den 20.02.2026 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-brachbach abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).