Geltungsbereich der Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen „Kirchener Straße“ beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im Parallelverfahren zur beabsichtigten Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen, damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Das Plangebiet umfasst eine Fläche in einer Größe von ca. 0,6 ha.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Kirchener Straße“ ist erforderlich, um über den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrhauses herzustellen. Die geplante öffentliche Einrichtung soll primär der Wahrung der Sicherheit in den Ortsbezirken Herkersdorf und Offhausen dienen, indem eine adäquate zeitnahe Hilfe bei Bränden, Unfällen oder sonstigen Notlagen gewährleistet ist.
Das Plangebiet bietet günstige Voraussetzungen zur Unterbringung dieses wichtigen Teils der öffentlichen Infrastruktur, da es inmitten mehrerer großer Wohngebiete liegt und da es über eine sehr gut geeignete Verkehrsanbindung verfügt. Der beabsichtigte Bebauungsplan soll zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen.
Hinweis:
Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von §§ 3 Abs. 1 u. 2 u. 4 Abs. 1 u. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis im Mitteilungsblatt erfolgt.
Der Beschluss zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Kirchener Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.