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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Brachbach für das Jahr 2022 vom 22.06.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

in Euro

verändert um

in Euro

nunmehr festgesetzt auf

in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Aus-

zahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit [1]

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinsloste Kredite

von bisher 0,00 Euro

auf 0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher 5.063.700 Euro

auf 728.200 Euro

zusammen

von bisher 5.063.700 Euro

auf 728.200 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird unverändert festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich unverändert auf  — 0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

von bisher 380 v.H

auf 380 v.H.

- Grundsteuer B auf

von bisher 420 v.H

auf 420 v.H.

- Gewerbesteuer auf

von bisher 430 v.H

auf 430 v.H.

Die Hundesteuer bleibt unverändert und beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  — 72,00 Euro

- für den zweiten Hund  — 90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  — 120,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund  —  480,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug  — 10.294.458,00 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  9.894.382,00 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  9.020.311,00 Euro.

§ 7 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftige wird nicht zugelassen.

§ 9 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Brachbach, den 22.05.2022 — Reinhard Zöller
1. Beigeordneter

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 22.07.2022 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wird mit Auflagen erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 728.200,00 EUR.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der OG Brachbach für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom 01. August 2022 bis einschl. 10. August 2022 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 428, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren finden Sie die 1. Nachtragshaushaltssatzung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).

Kirchen, den 22. Juli 2022 — gez. Steffen Kappes
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung