Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
unverändert
2. im Finanzhaushalt
| gegenüber bisher in Euro | verändert um in Euro | nunmehr festgesetzt auf in Euro |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 886.604 | 0,00 | 886.604 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.074.220 | 0 | 3.074.220 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.193.000 | 500.000 | 6.693.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.118.780 | -500.000 | -3.618.780 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf | 2.232.176 | 500.000 | 2.732.176 |
unverändert
| - | Grundsteuer A | von bisher | 345 v. H. auf | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG | von bisher | 631 v. H. auf | 600 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) | von bisher | 631 v. H. auf | 600 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) | von bisher | 631 v. H. auf | 894 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | von bisher | 470 v. H. auf | 470 v. Н. |
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird unverändert festgesetzt auf:
| - für den ersten Hund: | 72 Euro |
| - für den zweiten Hund: | 90 Euro |
| - für jeden weiteren Hund: | 120 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund: | 480 Euro |
unverändert
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2025 bis 07.08.2025 von 08.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung