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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kirchen für das Jahr 2026 vom 04.05.2026

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher in Euro

verändert um in Euro

nunmehr festgesetzt auf in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

21.391.946

0

21.391.946

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

21.927.848

63.000

21.991.448

der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

- 535.902

-63.000

- 599.502

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen/außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-767.766

-63.000

-831.366

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.006.980

-487.500

1.519.480

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.844.900

667.600

6.512.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 3.837.920

-1.155.100

-4.993.020

der Saldo der Ein- und Auszahlungen  aus Finanzierungstätigkeit[1]

4.605.686

1.218.700

5.824.386

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher 0 Euro

auf 0 Euro

verzinste Kredite

von bisher 3.837.920 Euro

auf 4.993.020 Euro

zusammen

von bisher 3.837.920 Euro

auf 4.993.020 Euro

§ 3 - § 10

unverändert

§ 11 Weitere Bestimmungen

Der Ansatz für das Produktkonto 4.2.1.0.541431 „Vorabausgleich Molzbergbad“ in Höhe von 708.580 € wird zu 50% gesperrt, bis über den Vorabausgleich für den Standortvorteil im Stadtrat beraten wurde und dieser aus heutiger Sicht für angemessen erklärt wird.

Kirchen, den 04.05.2026
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

Hinweise:

I.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 08.07.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung wird erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 4.993.020 EUR.

II.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

III.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 27.07.2026 bis einschl. 04.08.2026 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, im Foyer des Ratssaals, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren finden Sie die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).

Kirchen, den 14.07.2026
gez. Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung