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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Friesenhagen

Verzicht auf Durchführung des Erörterungstermins

Die Kreisverwaltung Altenkirchen als zuständige Genehmigungsbehörde gibt gemäß § 12 Abs. 1 i. V. m. §§ 14 und 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. 10 Abs. 6 BImSchG Folgendes bekannt:

1.

In dem o. g. Verfahren zur Entscheidung über den Antrag der Windpark Friesenhagen GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs WEA des Typs Nordex N149/4,5 mit einer Leistung von je 4,5 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und Rotordurchmesser 149,1 m (Gesamthöhe 238,6 m) und einer WEA des Typs Nordex N149/4,5 mit einer Leistung von 4,5 MW, einer Nabenhöhe von 125 m und Rotordurchmesser 149,1 m (Gesamthöhe 199,6 m) in der Gemarkung Friesenhagen (Flurstücke 32-61/48, 36-13/3, 34-32/8, 35-2, 35-4/2, 43-119/3 und 42-34/6), wird auf die Durchführung des Erörterungstermins verzichtet.

2.

Die Entscheidung beruht auf § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV:

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 30.03.2023, 1 C 10345/21.OVG wurden wir als Genehmigungsbehörde dazu verpflichtet über den Antrag zur Errichtung und den Betrieb von sieben WEA in der Gemarkung Friesenhagen vom 30.11.2018, geändert am 18.04.2019, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheiden. In der mündlichen Verhandlung am 30.03.2023 wurden die vorgebrachten Einwendungen seitens des Gerichtes widerlegt. Aufgrund dessen ist nach Einschätzung der Behörde kein Erörterungstermin erforderlich.

Zusätzlich ist der Verzicht des Erörterungstermins im Internet unter www.kreis-altenkirchen.de sowie im zentralen UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.uvp-verbund.de/rp bekannt gemacht.

Altenkirchen, 24.07.2023
Kreisverwaltung Altenkirchen
Dr. Peter Enders, Landrat