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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung vom 12.07.2024 zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Harbach vom 04.03.2024

Artikel 1

Änderungen

(1) § 3 Abs.1 erhält folgende neue Fassung

(1) Der Ortsgemeinderat bildet einen Haupt- und Finanzausschuss.

(2) § 3 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung

(2) Der Ortsgemeinderat bildet neben dem Haupt- und Finanzausschuss folgende weitere Ausschüsse:

• Bauausschuss

• Rechnungsprüfungsausschuss

• Jugend- und Kulturausschsss

• Umlegungsausschuss.

Die Größe der Ausschüsse nach Satz 1 und Absatz 1 und die Zahl der Stellvertreter werden vom Ortsgemeinderat durch gesonderten Beschluss festgelegt.

Artikel 2

In Kraft treten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Harbach, den 12.07.2024
Andreas Buttgereit
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Harbach, den 12.07.24
Andreas Buttgereit
Ortsbürgermeister