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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Friesenhagen für das Jahr 2025 vom 26.06.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

unverändert

2. im Finanzhaushalt

§ 2 - § 4 unverändert

§ 5 Steuersätze

- Grundsteuer A

von bisher

508 v. HL auf

508 v. HL

- Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke

i.S.d. §246 BewG

von bisher

684 v. HL auf

500 v. HL

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG

(Wohngrundstücke)

von bisher

684 v. HL auf

500 v. HL

- Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG

(Nichtwohngrundstücke)

von bisher

684 v. HL auf

1.000 v. HL

- Gewerbesteuer

von bisher

435 v. HL auf

435 v. HL

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird unverändert festgesetzt auf:

-

für den ersten Hund:

72 Euro

-

für den zweiten Hund:

84 Euro

-

für jeden weiteren Hund:

102 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund:

480 Euro

§ 6 - § 10 unverändert

Friesenhagen, den 26.06.2025
Michael Schüttler
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.07.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.08.2025 bis 21.08.2025 (Wochentag, Datum) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.

Friesenhagen, den 01.08.2025
Gez. Michael Schüttler
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung