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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 348)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für den Rückbau von zwei Sohlschwellen und Modellierung des Bachbetts des Asdorfer Bachs (Gewässer II. Ordnung) zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Gemarkung Hüttseifen, Flur: 2, Flurstücke: 125/27, 125/31, 95/42, 95/43, 95/11 und 95/50, welches unter dem Aktenzeichen 6422-0001#2026/0007-0380 geführt wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 UVPG erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz Montabaur
Montabaur, den 10.08.2026
Im Auftrag
gez. Sonja Dingeldein