Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
Ausschnitt; Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten in der Ortsgemeinde Niederfischbach“ beschlossen.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit seinem Schreiben vom 04.08.2026 mit dem „Az.:60-29 / FNP / 9. FNP- Änderung VG Kirchen“ die 9. Änderung des Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) für ein Gebiet in der Ortsgemeinde Niederfischbach nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Der Beschluss des Rates der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) vom 09.06.2026 sowie die Genehmigung der der Kreisverwaltung Altenkirchen vom 04.08.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Hinweise zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in Zimmer 429, dem Fachbereich 5 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB)
Weiterhin kann die Änderung des Flächennutzungsplans und seine Bestandteile (Begründung u. Umweltbericht) sowie die zusammenfassende Erklärung zukünftig im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) mit Verweis auf das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal Rheinland-Pfalz) oder direkt im Geoportal Rheinland-Pfalz eingesehen werden.
Homepage Verbandsgemeinde Kirchen:
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/verbandsgemeinde
Reiter: „Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde“
Der auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen hinterlegte Link verweist auf das Geoportal RLP.
Geoportal RLP:
https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=22392
Hinweise auf die Verfahrens- und Formvorschriften:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.