Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mudersbach gem. § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mudersbach zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 428, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mudersbach zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mudersbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Ortsgemeinde Mudersbach, Herrn Ortsbürgermeister C. Peter, Hüttenweg 2-4, 57555 Mudersbach, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Mudersbach, 31. August 2022 — Christian Peter
Ortsbürgermeister