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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 23. Sitzung des Bau- Liegenschafts- und Umweltausschusses der Stadt Kirchen

Sitzungstermin:

Montag, 11.09.2023, 19:00 Uhr

Raum, Ort:

Rathaus Kirchen, Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Bauantragsangelegenheiten

3.1.

Herstellung von zusätzlichen Parkplätzen am Bürgerhaus Freusburg; Festlegung weitere Vorgehensweise

3.2.

Gemeindliches Einvernehmen für eine Abweichung vom Bebauungsplan Hauptstraße für die Nutzungsänderung einer Teilfläche im Erdgeschoss von einer ehemaligen Bäckerei zu Wohnzwecken

3.3.

Gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhausanbaus

3.4.

Gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung eines Gartenhauses

3.5.

Gemeindliches Einvernehmen für eine Abweichung vom Bebauungsplan Waldstraße für die Errichtung eines Lager-/Abstellgebäudes

3.6.

Gemeindliches Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses (2 WE)

3.7.

Gemeindliches Einvernehmen für eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelwohnhauses mit je einer Einliegerwohnung und 6 Stellplätzen

4.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

5.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Strategische Planung - hier

4.

Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

5.

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 30. August 2023
Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.