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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. §§ 10 Abs. 7 u. 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Friesenhagen

Die Firma Windpark Friesenhagen GmbH & Co. KG hat von der Kreisverwaltung Altenkirchen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs WEA des Typs Nordex N149/4,5 mit einer Leistung von je 4,5 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und Rotordurchmesser 149,1 m (Gesamthöhe 238,6 m) und einer WEA des Typs Nordex N149/4,5 mit einer Leistung von 4,5 MW, einer Nabenhöhe von 125 m und Rotordurchmesser 149, 1 m (Gesamthöhe 199,6 m) in der Gemarkung Friesenhagen (Flurstücke 32-61/48, 36-13/3, 34-32/8, 35-2, 35-4/2, 43-119/3 und 42-34/6) erhalten.

Der Genehmigungsbescheid vom 29.08.2023 kann vom Tage nach dieser Bekanntmachung an zwei Wochen, also vom 02.09.2023 bis einschließlich zum 18.09.2023 bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen Zimmer 015 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Um Terminabsprache wird gebeten.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Eine Abschrift der Genehmigung kann an vorgenannter Stelle schriftlich, unter Tel. 02681/81-2614 bzw. 02681/81-2615 oder elektronisch unter E-Mail: milena.stuehn@kreis-ak.de oder julian.schroeder@kreis-ak.de angefordert werden.

Der verfügende Teil sowie die Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung vom 21.08.2023 werden hiermit gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImschV) öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrundeliegenden Unterlagen (Antrag, Zeichnungen und Beschreibungen) und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

Gemäß den §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1, 10, 12 und 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) sowie des § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. mit Nr. 1.6.2 des Anhang Nr. 1 zur 4. BImSchV wird unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz und nach Beteiligung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz Koblenz, dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz – Referat Luftfahrt, Hahn-Flughafen, der Ortsgemeinde Friesenhagen, der Verbandsgemeinde Kirchen/Sieg, der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Landespflegebehörde des Landkreises Altenkirchen sowie verschiedener anderer Fachbehörden und Dienststellen der vorliegende Genehmigungsbescheid erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.

Kreisverwaltung Altenkirchen, 29.08.2023
In Vertretung
Gez. Klaus Schneider, Kreisbeigeordneter