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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 36/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Jahr 2026 vom 24.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

2. im Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung

neu festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.333.000 Euro auf 2.226.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 266.000 Euro auf 515.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen

Höchstbetrag von bisher 4.080.711 Euro festgesetzt auf 4.079.876 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden unverändert wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

 345 v. H.

-

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i.S.d. §246 BewG auf

 680 v. H.

-

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf 

680 v. H.

-

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i.S.d. §249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf 

1.360 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

470 v. H.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird unverändert festgesetzt auf:

-

für den ersten Hund:  —  75 Euro

-

für den zweiten Hund:  —  150 Euro

-

für jeden weiteren Hund:  —  200 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund:  —  600 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 betrug  —  20.312.394 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt  —  19.286.999 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026 beträgt  —  18.407.573 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 50.000 Euro überschritten sind.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird nicht zugelassen.

§ 12 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Mudersbach, den 24.06.2026
Christian Peter
Ortsbürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wird genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 445.950,00 EUR. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 4.079.876,00 Euro.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 07. September bis einschließlich 15. September 2026 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, im Foyer vor dem Ratssaal, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Mudersbach, den 26. August 2026
gez. Christian Peter
Ortsbürgermeister 

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung