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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 36/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Brachbach für das Jahr 2026 vom 18.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

 

gegenüber

bisher in Euro

verändert

um in Euro

nunmehr festgesetzt auf in Euro

der Gesamtbetrag der Erträge auf

5.771.993

1.500

5.773.433

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.397.472

-221.230

6.175.742

der Jahresfehlbetrag auf

-625.539

222.730

-402.309

2. im Finanzhaushalt

 

gegenüber

bisher in Euro

verändert

um in Euro

nunmehr festgesetzt auf in Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

65.505

127.380

192.885

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.470.520

199.600

3.670.120

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.705.500

1.524.500

6.230.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.234.980

-1.324.900

-2.559.880

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit [1] auf

1.169.475

1.197.520

2.366.995

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird für verzinste Kredite von 1.234.980 Euro nunmehr festgesetzt auf 2.559.880 Euro.

§ 3 - § 11

unverändert

Brachbach, den 18.06.2026
Steffen Kappes, Ortsbürgermeister

Hinweise:

I.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 28.08.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung wird erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2026 auf 2.559.880 EUR.

II.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

III.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Brachbach für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 07.09.2026 bis einschl. 17.09.2026 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, im Foyer des Ratssaals, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren finden Sie die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).

Brachbach, den 31.08.2026
Steffen Kappes, Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung