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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 22. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mudersbach

Sitzungstermin:

Dienstag, 20.09.2022, 18:00 Uhr

Raum, Ort:

Giebelwaldhalle Mudersbach, Barbarastraße 21, 57555 Mudersbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Ergänzungswahlen für die Besetzung der Ratsausschüsse der Ortsgemeinde Mudersbach, hier: Vorschlagsrecht der Fraktion "Wählergruppe Stötzel"

5.

Abschluss der überörtlichen Prüfung 2011-2014 - Beendigung des Beantwortungsverfahrens

6.

Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Mudersbach; hier: Feststellung und Erteilung der Entlastung

7.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"; Mudersbach - Prioritäten der Einzelmaßnahmen

8.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"; hier: Private Modernisierung und Instandsetzung "Adolfstraße 6". Bezuschussung der Maßnahme aus Städtebaufördermitteln

9. 1.

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 für die Ortsgemeinde Mudersbach

10.

Mündliche Beantwortung einer Anfrage der Wählergruppe Stötzel gemäß § 33 Abs. 4 GemO, § 19 GeschO vom 09. September 2022; hier: Teilfortschreibung (Kapitel "Erneuerbare Energien") des LEP IV - Stellungnahme der Ortsgemeinde Mudersbach im Beteiligungsverfahren

11.

Antrag der Wählergruppe Stötzel gemäß § 34 Abs. 5 GemO vom 09. September 2022; hier: Sachstandsbericht zum Neubau eines kommunalen Kindergartens in Mudersbach-Niederschelderhütte

12.

Bauantragsangelegenheiten

13.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Mudersbach, 09. September 2022 —  gez. Christian Peter
 —  Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.