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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 18. Sitzung des Verbandsgemeinderates Kirchen (Sieg) der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

Sitzungstermin: Mittwoch, 21.09.2022, 18:00 Uhr

Raum, Ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

2.1.

Bekanntgabe einer getroffenen Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung (GemO), hier: Beschaffung von Stromerzeugern für die kommunale Daseinsvorsorge im Zuge der Gasmangellage

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Übertragung der Festsetzungsbefugnis an die Pfälzische Pensionsanstalt (PPA)

5.

Ergänzungswahlen für den Seniorenbeirat

6.

Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Niederfischbach, Hier: Vorstellung der Planung und Festlegung der weiteren Schritte

7.

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2022

8.

Digitale Ausstattung der Grundschulen; Auftragsvergabe

9.

Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen im Landkreis Altenkirchen; hier: Kooperationsvertrag zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis zur Fortführung eines "Touristischen Backoffices"

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Personalangelegenheiten

5.

Radweg von Friesenhagen-Bahnhof Wildenburg bis Wenden- Rothemühle, hier: strategische Planung

6.

Vertragsangelegenheit

7.

Rechtsstreitigkeit

8.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 09. September 2022
gez. Andreas Hundhausen, Bürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.