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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 32. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederfischbach

Sitzungstermin:

Montag, 18.09.2023, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Mehrzweckraum Gemeindebüro, Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Umbau und Erweiterung der Kita Niederfischbach

hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise

5.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Ortseingang Ost" der OrtsgemeindenNiederfischbach

5.1. Information über gefassten Vergabebeschluss zu den Planungsleistungen

5.2. Verfahrensum- bzw. klarstellung: von einem § 13 BauGB-Verfahren zu einem § 13a BauGB-Verfahren

5.3. Billigung des Bebauungsplanentwurfs zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

6.

Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP); Teilnahme am Entschuldungsprogramm und wesentliche Regelungsinhalte des Gesetzes

7.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

hier: Geldspende für die Kirmes in Niederfischbach im August 2023

8.

Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Niederfischbach

9.

Bauantragsangelegenheiten

10.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Vertragsangelegenheit

4.

Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

Niederfischbach, 08. September 2023
Dominik Schuh, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.