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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen

für das Wirtschaftsjahr 2022

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbin­dung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), den §§ 15 ff. der Eigenbe­triebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und dem § 9 der Verbandsordnung für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen i. d. F. vom 14. Dezember 2016 wird gemäß Beschluss der Verbandsver­sammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom 20.06.2022, für das Wirtschaftsjahr 2020 folgende Satzung erlassen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) als Aufsichtsbehörde und Rücksendung am 27.07.2022, Az.: 13/029-917, hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2022 wird im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

festgesetzt

§ 2

1.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung wird festgesetzt auf

2.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung wird festgesetzt auf

§ 3

Der Baukostenzuschuss gem. § 14 Abs. 1 der Verbandsordnung, der von den Mit­gliedern anteilig zu zahlen ist (Barbetrag), wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel vorläufig wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

VG Betzdorf-Gebhardshain

VG Daaden-Herdorf

VG Hamm

VG Kirchen

Stadtwerke Wissen GmbH

VG Wissen

§ 4

Die Umlagen zur Tilgung der bestehenden Förderdarlehen werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

VG Betzdorf-Gebhardshain

VG Daaden-Herdorf

VG Hamm

VG Kirchen

Stadtwerke Wissen GmbH

VG Wissen

Zwischensumme

VG Puderbach

Gesamt

§ 5

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist, wird festgesetzt auf

2.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

Wissen, 20.06.2022 —  Berno Neuhoff, Bürgermeister
Zweckverband — - Verbandsvorsteher -
Wasserversorgung Kreis Altenkirchen

Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2022 sowie der Wirtschaftsplan 2022 liegen zur Einsichtnahme vom 05.09.2022 bis 08.09.2022 und 12.09.2022 bis 16.09.2022, Mo. - Do. von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen -Betriebsführerin des WKA- öffentlich aus.

57537 Wissen, den 17.08.2022 — Dirk Baier,
STADTWERKE WISSEN GMBH — Geschäftsführer
Betriebsführerin des WKA