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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 „Ortseingang Ost, 1. Änderung“

Entwurf Bebauungsplan „Ortseingang Ost 1. Änderung“

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 28 „Ortseingang Ost, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Niederfischbach

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Niederfischbach hat am 26.06.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Planbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortsgemeinde Niederfischbach, südlich des Fließgewässers „Asdorf“. Von Südwesten nach Nordosten durchläuft die Konrad-Adenauer-Straße das Plangebiet. Im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs bindet die von Osten kommende Siegener Straße an die Konrad-Adenauer-Straße an.

Maßgebend ist der konkrete Geltungsbereich des Bebauungsplans:

Verfahren:

Durch die beabsichtigte Umstrukturierung des Freiraums soll die bisher beabsichtigte reine Parkplatznutzung teilweise durch Grünflächen und Aufenthaltsbereiche ersetzt werden. Durch die beabsichtigte Hinzunahme dieser Nutzungsmöglichkeiten wird in die Grundzüge der Planung eingegriffen, weshalb das beauftragte Planungsbüro eine Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorsieht. Von dem ursprünglich vorgesehenen vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB soll Abstand genommen werden.

Durch die beabsichtigte Planänderung ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gemäß der Natura 2000-Verordnung oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Seveso-III-Richtlinie) zu beachten sind. Das zur Natura 2000-Verordnung zählende Vogelschutzgebiet Westerwald liegt in einer Entfernung von ca. 30 m zum Plangebiet und wird durch die beabsichtigte Bebauungsplanänderung nicht berührt. Schwere Unfälle im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) können von dem Planvorhaben nicht ausgehen. Die beabsichtigte Planänderung kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortseingang Ost“ wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Da bereits in der Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss (Veröffentlichung am 07.07.2023 im Mitteilungsblatt Aktuell) eine Ersatzbekanntmachung gem. § 13a Abs. 3 BauGB enthalten war, wird nun nur noch eine kürzere Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 13a BauGB gewährt, bevor die formelle Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beginnen wird.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 429, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 02.10.2023 - 06.10.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)

Ziel des Bebauungsplans:

Für den Bereich des vorgesehenen öffentlichen Parkplatzes im nördlichen Bereich des Bebauungsplans „Ortseingang Ost“ liegt inzwischen eine Fachplanung zu deren technischen Ausführung vor. Neben der Unterbringung von Kraftfahrzeugen sind auf der im gültigen Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsfläche demzufolge einige Grünflächen, ein Aufenthaltsbereich für Fußgänger und Radfahrer, Ruhebänke und ein neuer Standort für eine Skulptur vorgesehen.

Das Plangebiet wird durch unterschiedlichste Verkehrsteilnehmer frequentiert werden, zumal an ihm der Radweg „2-Länder-Tour“ vorbeiläuft und da sich eine bedeutende Wohnanlage für Senioren im näheren Umfeld befindet.

Um in dieser besonderen Situation die Sicherheit und Leichtigkeit eines reibungslosen Parkplatzverkehrs gewährleisten zu können, soll ein Zu- und Abfahrtsverbot entlang der Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken Gemarkung Fischbach, Flur 7, Parzellen 63/1, 64/2 und dem Grundstück Gemarkung Fischbach, Flur 7, Parzelle 64/1 festgesetzt werden. Des Weiteren soll die Änderung des B-Plans ein verkehrssicheres Zu- und Abfahren zu dem Parkplatz, von der Konrad-Adenauer-Straße aus, sicherstellen.

Zudem sind Teile der bislang festgesetzten Straßenverkehrsfläche zukünftig als öffentliche Grünflächen vorgesehen. Sie sollen in Form von Parkanlagen zum Aufenthalt bestimmt sein oder der grünordnerischen Gestaltung dienen. Die Planänderung bereitet die Umsetzung der inzwischen konkretisierten Freiraumplanung vor.

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Ortseingang Ost, 1. Änderung“ mit Begründung und den dazugehörigen Unterlagen in der Zeit von

von Montag, den 09.10.2023 bis Freitag, den 10.11.2023

während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,

Telefonnummer: 02741/688-0

Faxnummer: 02741/688-255

E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse:

https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-niederfischbach

abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und bei Satzungen nach dem BauGB“)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) aufrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich:

https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Mündlich zur Niederschrift können Stellungnahmen im Büro 429 und/oder Büro 427 des Fachbereichs 5 „Kommunalentwicklung“ abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).

Niederfischbach, den 19.09.2023
Dominik Schuh, Ortsbürgermeister