1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Für die Stadt Kirchen (Sieg) ist der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 erforderlich.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 301, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat der Stadt Kirchen (Sieg) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Gleichzeitig finden Sie den Entwurf auf unserer Homepage www.kirchen-sieg.de. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kirchen (Sieg) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |