Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Krumme Au II“
Bebauungsplan „Nr. 30 Krumme Au II“ Stand 13.02.2023 (finaler Stand zum Satzungsbeschluss)
Der Rat der Ortsgemeinde Niederfischbach in öffentlicher Sitzung am 24.04.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den im Regelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Nr. 30 Krumme Au II“ als Satzung beschlossen.
Planbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Ortsgemeinde Niederfischbach und zählt zum Ortsteil Hahnhof, Gemarkung Hüttseifen, Flur 3. Es befindet sich ca. 350 m westlich des Ortsteils Hahnhof mit überwiegend Wohnnutzungen und ca. 850m südlich des Ortsteils Eicherhof mit gemischten Nutzungen.
Der Ortsteil Hahnhof, und damit auch das Plangebiet, grenzen im Süden an das Stadtgebiet der Stadt Kirchen (Sieg) mit dem Stadtteil Wehbach in einem Abstand von ca. 1,2 km an.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße K 93 und im Westen durch die Landstraße L 280 begrenzt. Im Süden wird das Plangebiet durch die von Norden nach Süden verlaufende Asdorf begrenzt.
Der Bebauungsplan Nr. 30 „Krumme Au II“ und die örtlichen Bauvorschriften treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans werden nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Zimmer 429, dem Fachbereich 5 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1 während der Dienstzeiten bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie seine Bestandteile (Begründung, Ziele, textliche Festsetzungen) einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan mit dessen Planunterlagen zukünftig im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) aufgerufen werden.
Homepage Verbandsgemeinde Kirchen:
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-niederfischbach
Reiter: „Bebauungspläne in der Ortsgemeinde Niederfischbach“
Geoportal RLP:
https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938
Hinweise auf die Verfahrens- und Formvorschriften:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO RLP) zustande gekommen sind, gemäß § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten, wenn sie nicht innerhalb dieses Jahres schriftlich, unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Brachbach geltend gemacht worden ist.
Adresse der Ortsgemeinde Niederfischbach:
Ortsgemeinde Niederfischbach
Konrad-Adenauer-Str. 15
57572 Niederfischbach