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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 39/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 72 der Stadt Kirchen „Wilhelminenweg“

Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Wilhelminenweg“

 

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Kirchen (Sieg) hat am 16.09.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll gemäß der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a BauGB durchgeführt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht von Nöten.

Planbereich:

Der Planbereich liegt in dem Kirchener Ortsbezirk Freusburg und bildet den Wilhelminenweg ab.

 

Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des Umrings des Planbereichs ist Bestandteil des Beschlusses.

Verfahren:

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Wilhelminenweg“ im Sinne des § 13 a BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Innenbereich. Gegenstand der Planung ist der erstmalige Ausbau einer bereits seit langer Zeit vorhandenen und tatsächlich genutzten Gemeindestraße. Es erfolgt keine Neuanlage einer Straße, sondern die planungsrechtliche Sicherung einer bestehenden Erschließungsanlage. Durch die Planung wird die Erschließung der angrenzenden Grundstücke dauerhaft gesichert. Zusätzliche Außenbereichsflächen werden nicht in Anspruch genommen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wilhelminenweg“ werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

• Sicherung der öffentlichen Erschließung:

Die Erschließung der angrenzenden Grundstücke soll dauerhaft rechtlich gesichert werden. Hierzu sollen die tatsächlichen erforderlichen Verkehrsflächen unabhängig von den derzeitigen Eigentumsverhältnissen planungsrechtlich geordnet und gesichert werden.

• Neuordnung der Verkehrsflächen:

Der historisch gewachsene Straßenverlauf soll unter Berücksichtigung der heutigen Verkehrserfordernisse planungsrechtlich nachvollzogen und der Straßenraum entsprechend seiner Erschließungsfunktion geordnet entwickelt werden.

• Verbesserung der Verkehrssicherheit:

Durch die klare Festsetzung und Sicherung der Verkehrsfläche sollen die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen werden.

• Geordnete städtebauliche Entwicklung:

Eine gesicherte Erschließung bilden die Grundlage für eine geordnete Nutzung und Weiterentwicklung der angrenzenden Grundstücke.

• Sicherung der (technischen) Infrastruktur:

Der Bebauungsplan soll die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung, Anpassung und den dauerhaften Erhalt der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der Straßenentwässerung schaffen.

Hinweis:

Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange ein entsprechender Hinweis im Mitteilungsblatt erfolgt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 72 „Wilhelminenweg“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

gez.
Andreas Hundhausen
Kirchen, den 18.09.2026
Stadtbürgermeister