Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“
Der Rat der Stadt Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2026, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 62 "Waldkindergarten Am Brühlkopf" als Satzung beschlossen.
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan der im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wurde.
Planbereich:
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan und umfasst ein bislang unbebautes, als Wald ausgewiesene Fläche am Brühlkopf. Es handelt sich um Teile der Flurstücke Nr. 7/4 und Nr. 10/39, Flur 1, Gemarkung Wehbach, sowie um den südlichen Teil des Flurstücks Nr. 85/3 und Teile des Flurstücks 84/2, jeweils Flur 4, Gemarkung Freusburg im Ortsteil Wehbach nahe des Ortsteils Freusburg. Es liegt unmittelbar anliegend angrenzend ein Wegenetz eines öffentlichen Waldwirtschaftsbereich und es kann über einen bestehenden Forstweg („Auf der Hub“) erschlossen werden.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: werden auf der Gemarkung Wehbach, Flur 1, Flurstück 7/4 tlw. realisiert. Auf der Gemarkung Freusburg, Flur 4, Flurstück 70/4 tlw. werden Ersatzmaßnahmen (Bereich E1) in die Umsetzung gebracht.
Maßgebend ist der konkrete Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Der Bebauungsplan Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ und die örtlichen Bauvorschriften treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans werden nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Zimmer 429, dem Fachbereich 5 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1 während der Dienstzeiten bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie seine Bestandteile (Begründung, Ziele, textliche Festsetzungen) einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan mit dessen Planunterlagen zukünftig im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) aufgerufen werden.
Homepage Verbandsgemeinde Kirchen:
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/stadt-kirchen
Reiter: „Bebauungspläne in der Stadt Kirchen“
Geoportal RLP:
https://www.geoportal.rlp.de/mapbender/frames/index.php?gui_id=Geoportal-RLP_2019&WMC=36393&LAYER[0][id]=30263&LAYER[0][zoom]=1&LAYER[0][visible]=1&LAYER[0][querylayer]=1&LAYER[1][id]=70727&LAYER[1][querylayer]=1&LAYER[1][visible]=0&LAYER[2][id]=70726&LAYER[2][visible]=0&ZOOM=417920,5627690,424340,5631800
Hinweise auf die Verfahrens- und Formvorschriften:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO RLP) zustande gekommen sind, gemäß § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten, wenn sie nicht innerhalb dieses Jahres schriftlich, unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadt Kirchen geltend gemacht worden ist.
Adresse der Stadt Kirchen:
Stadt Kirchen (Sieg) – Lindenstraße 7 – 57548 Kirchen