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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 35. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederfischbach

Sitzungstermin:

Montag, 29.01.2024, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Mehrzweckraum Gemeindebüro, Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

3.

Ergänzungswahlen für die Neubesetzung der Ratsausschüsse in der Ortsgemeinde Niederfischbach, hier: Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion

4.

Informationen der Verwaltung

5.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

6.

Bebauungsplan Nr. 28.1 "Ortseingang Ost, 1. Änderung", Abwägung der während der Verfahrensschritte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

7.

Bebauungsplan Nr. 28.1 "Ortseingang Ost, 1. Änderung"; Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

8.

Änderung der Friedhofssatzung 2022

9.

Neufassung Friedhofsgebührensatzung

10.

Übertragung von HH-Mitteln nach §17 GemHVO

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederfischbach im Haushaltsjahr 2024

12.

Städtebauförderung Lebendige Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden; Private Modernisierung und Instandsetzung OG Niederfischbach - Förderung der Maßnahme aus Städtebauförderungsmitteln

13.

Städtebauförderung Lebendige Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden; Private Modernisierung und Instandsetzung OG Niederfischbach - Förderung der Maßnahme aus Städtebauförderungsmitteln

14.

Bauantragsangelegenheiten

15.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Niederfischbach, 18. Januar 2024
Dominik Schuh, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.