Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2024 aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 19 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 30.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 02.01.2025, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 3.102.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf — 3.102.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 3.758.000,00 EUR
in den Ausgaben auf — 3.758.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 1.000.000,00 EUR
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben — 2.000.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 1.053.578,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 1.249.768,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 999.710,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 96.944,00 EUR
Baukostenzuschuss 2025 — — 3.400.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 701.943,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 845.022,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 626.035,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain —
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 304.000,00 EUR
Betriebsumlage 2025 — — 2.477.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 46.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 43.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 30.800,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 22.500,00 EUR
Landkreis Altenkirchen — 12.700,00 EUR
Umlage Abwasserabgabe 2025 — 155.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 80.200,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 104.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 96.500,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 42.300,00 EUR
Tilgungsraten Förderdarlehen 2025 — — 323.000,00 EUR
Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:
Beschäftigte — 58,40 EUR
Auszubildende — 17,80 EUR
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 04.02.2025 in den Räumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.