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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Betzdorf-Kirchen-Daaden

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2024 aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 19 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 30.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 02.01.2025, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf  —  3.102.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf  —  3.102.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf  —  3.758.000,00 EUR

in den Ausgaben auf  —  3.758.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  1.000.000,00 EUR

§ 3 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben  —  2.000.000,00 EUR

§ 4 Investitionsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  1.053.578,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  —  1.249.768,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  —  999.710,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  96.944,00 EUR

Baukostenzuschuss 2025  —   —  3.400.000,00 EUR

§ 5 Betriebsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  701.943,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  —  845.022,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  —  626.035,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain  — 

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  304.000,00 EUR

Betriebsumlage 2025  —   —  2.477.000,00 EUR

§ 6 Umlage für die Abwasserabgabe

Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  46.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  —  43.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  —  30.800,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  22.500,00 EUR

Landkreis Altenkirchen  —  12.700,00 EUR

Umlage Abwasserabgabe 2025  —  155.000,00 EUR

§ 7 Tilgungsraten Förderdarlehen

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  80.200,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  —  104.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  —  96.500,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  42.300,00 EUR

Tilgungsraten Förderdarlehen 2025  —   —  323.000,00 EUR

§ 8 Stundensatz

Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:

Beschäftigte  —  58,40 EUR

Auszubildende  —  17,80 EUR

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 04.02.2025 in den Räumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Betzdorf, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Joachim Brenner, Bürgermeister